Elterninfo 01-2022 – Testnachweispflicht ab dem 10.01.2022

Elterninfo 01-2022 – Testnachweispflicht ab dem 10.01.2022

Informationen zum Coronavirus (SARS-CoV-2): Testnachweispflicht ab dem 10.01.2022 Seit dem 10.01.2022 gilt für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr die Testnachweispflicht, verankert in der 15. Bayerischen  Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verankert (§ 13 Abs. 2 Satz 1). Danach dürfen Kinder in ihrer Kindertageseinrichtung nur betreut werden, wenn ihre Personensorgeberechtigten drei Mal wöchentlich einen Nachweis erbringen, dass bei ihrem Kind ein Test auf das Coronavirus mit negativem Ergebnis vorgenommen wurde. Dies bedeutet, dass

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Herzogenauracher Kindertagesstätten suchen händeringend nach pädagogischem Personal

Herzogenauracher Kindertagesstätten suchen händeringend nach pädagogischem Personal

Die Lage ist sehr angespannt – es gibt immer mehr Kinder in Herzogenaurach, die Wartelisten bei den evangelischen KiTas und der katholischen KiTa-Verwaltung quillen über – Kinderbetreuungsplätze im baulichen Sinn stehen ausreichend zur Verfügung – durch den akuten Personalmangel können viele Plätze nicht vergeben werden – dies reicht hin bis zum Leerstand von Gruppenräumen in den KiTas. Laut der Studie „Zukunftsszenarien-Fachkräfte in der Frühen Bildung gewinnen und binden“ werden in

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Elterninfo 20-2021 – Testnachweispflicht ab dem 10.01.2022

Elterninfo 20-2021 – Testnachweispflicht ab dem 10.01.2022

Informationen zum Coronavirus (SARS-CoV-2): Testnachweispflicht ab dem 10.01.2022 Ab 10.01.2022 gilt für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr die Testnachweispflicht, verankert in der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verankert (§ 13 Abs. 2 Satz 1). Danach dürfen Kinder in ihrer Kindertageseinrichtung nur betreut werden, wenn ihre Personensorgeberechtigten drei Mal wöchentlich einen Nachweis erbringen, dass bei ihrem Kind ein Test auf das Coronavirus mit negativem Ergebnis vorgenommen wurde. Wie und wann wird

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Elterninfo 19-2021 – Testnachweispflicht für Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres ab 10.01.2022

Elterninfo 19-2021 – Testnachweispflicht für Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres ab 10.01.2022

Testnachweispflicht für Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres ab 10.01.2022 Für Kinder unter fünf Jahren fehlt es weiterhin an einem zugelassenen Impfstoff. Um die Corona-Sicherheit in den Kindertageseinrichtungen nochmals zu erhöhen, hat der Ministerrat am 07.12.2021 beschlossen, eine Testnachweispflicht für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Einschulung einzuführen. Ab 10.01.2022 dürfen Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr die KiTa nur betreten, wenn ihre Personensorgeberechtigten drei Mal wöchentlich einen

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Kinderhaus Don Bosco feiert Martini-Markt

Kinderhaus Don Bosco feiert Martini-Markt

Das pädagogische Personal hatte mit den Kindern vor einiger Zeit das Thema „Flutkatastrophe im Westen Deutschlands“ erarbeitet – und hatte den Wunsch, ein Hilfsprojekt für einen betroffenen Kindergarten ins Leben zu rufen. Doch wie und wer soll unterstützt werden? Die Lösung für letztere Frage fand sich leicht: Die Mitarbeiterin Gisela Huberti wohnte lange Jahre im Raum Trier und arbeitete im katholischen Kindergarten St. Amandus in Kordel/Kylltal in der Eifel. Sie pflegt nach wie vor Kontakte dorthin und erkundigte sich

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Kinderhort 2 an der Carl-Platz-Schule: „Ab ins Beet – wir im Einklang mit der Natur“

Kinderhort 2 an der Carl-Platz-Schule: „Ab ins Beet – wir im Einklang mit der Natur“

Seit der Eröffnung des Katholischen Kinderhorts 2 an der Carl-Platz-Schule im September 2015 ist – neben der Vermittlung christlicher Werte – die Förderung der Selbstständigkeit der Kinder ein Hauptziel. Mit der Idee, dass der Mensch die Schöpfung bebauen und pflegen soll, gab es in der Vergangenheit bereits Projekte wie beispielsweise den Bau eines Hochbeetes und dessen Bepflanzung bis zur erfolgreichen Ernte. Im Sommer 2021 äußerten die Kinder und das Personal

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Katholische KiTas machen sich fit für die digitale Bildung von und mit Kindern

Katholische KiTas machen sich fit für die digitale Bildung von und mit Kindern

Im September 2021 startete die Qualifizierungskampagne „Startchance kita.digital“ des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) in Kooperation mit dem ZMF – Zentrum für Medienkompetenz in der Frühpädagogik und dem JFF – Institut für Medienpädagogik, an der die katholische Kindertagesstätte St. Martin, das katholische Kinderhaus Don Bosco sowie die beiden Horte an der Carl-Platz-Schule teilnehmen. Aus jeder Einrichtung nehmen zwei pädagogisch Mitarbeitende teil, die dafür eignes mit iPads ausgestattet

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Innenbeleuchtung der KiTa St. Magdalena wurde energetisch saniert

Innenbeleuchtung der KiTa St. Magdalena wurde energetisch saniert

Die KiTa St. Magdalena ist die älteste Kindertagesstätte in Herzogenaurach, seit fast 90 Jahren gibt es sie! Saniert wurde das Gebäude bereits in den Jahren 2008 bis 2010. Dabei wurde u.a. auch die komplette Beleuchtung erneuert. Nach nun fast zwölf Jahren ist die Beleuchtung allerdings nicht mehr zeitgemäß, so dass auf LED umgestellt wurde. Der Projektzeitraum umfasste fünf Monate – ausgetauscht wurden 81 Lichtpunkte bei einer sanierten Nutzfläche von 544qm.

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Elterninfo 18-2021 – Umgang mit Krankheitssymptomen bei nicht eingeschulten Kindern

Elterninfo 18-2021 – Umgang mit Krankheitssymptomen bei nicht eingeschulten Kindern

Umgang mit Krankheitssymptomen bei nicht eingeschulten Kindern Kita-Kinder sind aktuell in geringem Maße vom Coronavirus betroffen, dafür aber deutlich häufiger von Erkältungskrankheiten. Bei einem erkälteten Kind kann nicht automatisch ein Rückschluss auf eine mögliche Infektion mit dem Coronavirus gezogen werden. Das StMAS hat daher Erleichterungen für Kita-Kinder bei den Regelungen zum Umgang mit Krankheitssymptomen in der Kindertagesbetreuung geschaffen: Für Kinder, die ihre Kinderbetreuungseinrichtung trotz leichter Symptome (z.B. Schnupfen, leichter Husten etc.)

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Elterninfo 17-2021 – Corona-Testkonzept in der Kindertagesbetreuung

Elterninfo 17-2021 – Corona-Testkonzept in der Kindertagesbetreuung

Das Testkonzept für Kinder in den Kindertageseinrichtungen wird fortgesetzt. Gegen Vorlage eines Berechtigungsscheins erhalten Sie für Ihr/e Kind/er weiterhin kostenlose Selbsttests in den Apotheken für zwei Tests pro Woche. Die Durchführung der Selbsttests ist für die nicht eingeschulten Kinder freiwillig und nicht Voraussetzung für die Zulassung zur Kindertagesbetreuung. Die Kinder werden von den Eltern zuhause getestet. Die Testergebnisse müssen nicht dokumentiert und nicht in der Kindertageseinrichtung vorgelegt werden. Hinweis: Die

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