Elterninfo 19-2021 – Testnachweispflicht für Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres ab 10.01.2022

Testnachweispflicht für Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres ab 10.01.2022

Für Kinder unter fünf Jahren fehlt es weiterhin an einem zugelassenen Impfstoff. Um die Corona-Sicherheit in den Kindertageseinrichtungen nochmals zu erhöhen, hat der Ministerrat am 07.12.2021 beschlossen, eine Testnachweispflicht für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Einschulung einzuführen.

Ab 10.01.2022 dürfen Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr die KiTa nur betreten, wenn ihre Personensorgeberechtigten drei Mal wöchentlich einen Nachweis erbringen, dass bei ihrem Kind ein Test auf das Coronavirus mit negativem Ergebnis vorgenommen wurde.

Ein Testnachweis kann wie folgt erbracht werden:

  • Dreimal wöchentliche Testung durch die Eltern zuhause und glaubhafte Versicherung durch die das Kind bringende Person, dass das Kind vor Betreuungsbeginn negativ mit einem Selbsttest auf das Coronavirus getestet wurde.
  • PoC-Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist (kostenfrei in Apotheken oder in lokalen Teststellen).
  • PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist (bei einschlägigen Symptomen kostenfrei in Arztpraxen).
  • PCR-Pooling.

Eine Testung der Kinder in den Kinderbetreuungseinrichtungen durch die Beschäftigten oder die Eltern ist nicht vorgesehen.

Weitere detailliertere Informationen folgen in Kürze.

Das System der Berechtigungsscheine für wöchentlich drei kostenfreie Selbsttests wird entsprechend verlängert.

Für vollständig geimpfte und genesene Kinder entfällt die Testnachweispflicht.

Bitte halten Sie unbedingt weiterhin die AHA-Regeln und die Vorgaben des (einrichtungsindividuellen) Rahmenhygieneplans ein!

Vielen Dank!

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