Verlängerung des derzeit geltenden Lockdown

Verlängerung des derzeit geltenden Lockdown

Verlängerung des derzeit geltenden Lockdown bis zum 14. Februar 2021 Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben gemeinsam mit der Bundeskanzlerin am 19. Januar 2021 beschlossen, den derzeit geltenden Lockdown bis zum 14. Februar 2021 zu verlängern. Die Bayerische Staatsregierung hat daher heute vorbehaltlich der Zustimmung des Bayerischen Landtags beschlossen, dass in Bayern die in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung getroffenen Regelungen für den Bereich der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflegestellen bis 14. Februar 2021

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Erinnerung zum Anmeldeschluss

Erinnerung zum Anmeldeschluss

Anmeldeschluss für die Aufnahme in die Kath. Kindertagesstätten ab September 2021 ist der 31.01.2021! Die Anmeldeformulare finden Sie im Bereich “Informationen” – “Downlaods“.

Testpflicht für Reiserückkehrende

Testpflicht für Reiserückkehrende

Informationen zum Corona-Virus (SARS-CoV-2) Testpflicht für Reiserückkehrende aus Corona-Risikogebieten Der Ministerrat hat am 22. Dezember 2020 eine Testpflicht für alle Urlaubs- und Familienrückkehrende beschlossen. Das bedeutet konkret: Jeder, der aus einem Corona-Risikogebiet nach Bayern einreist, muss entweder schon bei der Einreise einen negativen Test vorweisen oder umgehend zum Testen gehen. Das gilt sowohl für Erwachsene als auch für Kinder. Informationen darüber, welche Gebiete derzeit als Risikogebiet eingestuft sind, sind auf

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379. Newsletter – Allgemeine Informationen zur Kindertagesbetreuung

379. Newsletter – Allgemeine Informationen zur Kindertagesbetreuung

Informationen zum Corona-Virus (SARS-CoV-2) Einschränkungen in der Kindertagesbetreuung ab 16. Dezember 2020 Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben sich aufgrund der noch immer steigenden Infektionszahlen auf weitere Einschränkungen für das öffentliche Leben vom kommenden Mittwoch (16. Dezember 2020) verständigt. Hiervon sind auch die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen betroffen. Der Bayerische Ministerrat hat am 14. Dezember 2020 beschlossen, die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen zu schließen, wobei eine Notbetreuung zulässig bleibt. Wir

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Kinderhaus St. Josef wird Kinderhaus St. Johannes

Kinderhaus St. Josef wird Kinderhaus St. Johannes

Die katholische Kirchenstiftung St. Josef Niederndorf wird am St.-Josefs-Platz eine neue 7-gruppige Kindertagesstätte bauen; diese wird den Namen Kindertagesstätte St. Josef bekommen! Um den aktuellen Bedarf an Betreuungsplätzen gerecht werden zu können, wird die KiTa St. Josef bereits im September 2020 in den Räumen Haundorfer Str. 11, HZA-Haundorf eröffnen. Das Kinderhaus St. Josef bekam einen neuen Namen:Kinderhaus St. Johannes Aber warum gerade Kinderhaus St. Johannes? Inspiriert wurde die Kirchenverwaltung St.

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