Elterninfo 20-2021 – Testnachweispflicht ab dem 10.01.2022

Informationen zum Coronavirus (SARS-CoV-2): Testnachweispflicht ab dem 10.01.2022

Ab 10.01.2022 gilt für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr die Testnachweispflicht, verankert in der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verankert (§ 13 Abs. 2 Satz 1).
Danach dürfen Kinder in ihrer Kindertageseinrichtung nur betreut werden, wenn ihre Personensorgeberechtigten drei Mal wöchentlich einen Nachweis erbringen, dass bei ihrem Kind ein Test auf das Coronavirus mit negativem Ergebnis vorgenommen wurde.

Wie und wann wird der Test gemacht?

Für einen solchen Testnachweis können Eltern ihr Kind dreimal wöchentlich mittels der vom Freistaat zur Verfügung gestellten Selbsttests zuhause testen und müssen in der KiTa glaubhaft versichern, dass das Kind vor Betreuungsbeginn negativ auf das Coronavirus getestet wurde (alternativ: PoC-Antigen-Schnelltest, PCR-Test). Getestet wird grundsätzlich montags, mittwochs und freitags. Ist ein Kind an einem dieser Tage nicht anwesend, so wird der Testnachweis erbracht, sobald das Kind wieder betreut wird. Wichtig ist die Testung in regelmäßigen Abständen.

Wie wird der Testnachweis erbracht?

  • Auf dem Bestätigungsformular zur Testnachweispflicht tragen die Eltern nach jeder Testung das Testdatum sowie das Ergebnis ein, unterschreiben ihre Angaben und zeigen das Formular beim Bringen des Kindes an den Testtagen in der KiTa vor.
  • Die Unterschrift eines Elternteiles genügt.
  • Anschließend nehmen die Eltern das Formular wieder mit nach Hause und legen es zum nächsten Testtermin entsprechend wieder vor.
  • Es ist nicht erforderlich, das vollständig ausgefüllte Bestätigungsformular in der KiTa aufzubewahren. Auch eine sonstige Dokumentation der Kontrollen ist nicht notwendig.

Wird ein Testnachweis nicht vorgelegt, so darf das betreffende Kind nicht betreut werden. Werden Kinder von berechtigten Dritten in die Einrichtung gebracht, bringen diese das unterschriebene Formular mit. Im Falle eines PoC-Antigen-Schnelltests (Bürgertest) oder PCR-Tests ist der entsprechende Testnachweis vorzuzeigen.

Bitte halten Sie unbedingt weiterhin die AHA-Regeln und die Vorgaben des (einrichtungsindividuellen) Rahmenhygieneplans ein!

Vielen Dank!

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