Zum Wohl und der Würde aller Kinder, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen, die in den kirchlichen Einrichtungen präsent sind, wurde die Rahmenordnung „Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährungen und erwachsenen Schutzbefohlenen“ als diözesane Präventionsordnung im Erzbistum Bamberg in Kraft gesetzt. Jede Einrichtung muss daher ein „institutionelles Schutzkonzept“ vorweisen. Das Fundament des Schutzkonzepts sind das christliche Menschenbild, eine Kultur der Achtsamkeit als gemeinsame Handlung aller Akteure, die Kinderrechte und das Prinzip der Partizipation.
Christliches Menschenbild
Alle Mitarbeitende in den kath. KiTas tragen eine große Verantwortung für das körperliche, geistige und seelische Wohl der anvertrauten Kinder. Kinder müssen vor jeder Form von Übergriffen, Missbrauch und Gewalt beschützt werden. Um dies erfolgreich umzusetzen, bedarf es einer Kultur der Achtsamkeit:
– Wir begegnen Kindern mit Wertschätzung, Respekt und Vertrauen.
– Wir achten ihre Rechte, ihre Diversität und ihre individuellen Bedürfnisse.
– Wie stärken ihre Persönlichkeit.
– Wir nehmen ihre Gefühle ernst und sind stets ansprechbar für die Themen und Probleme.
– Wir vertrauen auf die Aufrichtigkeit von Kindern.
– Wir respektieren und wahren ihre persönlichen Grenzen.
– Wir gehen achtsam und verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um.
– Wir sind offen für Feedback und Kritik.
– Wir reflektieren unsere Arbeit und sind Verbesserungen gegenüber offen.
Kinder brauchen die Gewissheit, dass sie ernst genommen werden, offen sprechen und bei Problemen Hilfe erwarten können. Sie können sich in unseren KiTas wohlfühlen und sichere Lebensräume finden. Sollte ihnen sexualisierte Gewalt angetan werden, finden sie bei uns schnelle und kompetente Hilfe.
Gott will, dass das Leben der Menschen gelingt!, so die neutestamentliche Botschaft.
Kultur der Achtsamkeit
Sowohl im persönlichen wie auch im Arbeitsumfeld geht es hier um die Grenzachtung von Menschen untereinander, vorausgesetzt wird ein respektvoller Umgang mit anderen und mit sich selbst. In den kath. KiTas wird die Achtsamkeit durch einen klar geregelten Schutz vor Grenzverletzungen erfahrbar gemacht, wofür es ein hohes Maß an Feinfühligkeit braucht, da jede Person ihre eigenen Grenzen hat. Die Kultur der Achtsamkeit als Qualitätsmerkmal der kath. KiTas braucht für Mitarbeitende ein praktikables und gut installiertes Schutzkonzept zur Gewährleistung des Opferschutzes und als klares Signal gegen potentielle Täterinnen und Täter. Auch ein Umdenken im Handeln zwischen Leitung und Schutzbefohlenen sowie im Umgang von Mitarbeitenden und Leitungsverantwortlichen muss stattfinden.
Rechte von Kindern und Jugendlichen
Kinder und Jugendliche müssen ihre Rechte kennen, erfahren, dass sie Recht haben und sich beschweren dürfen, sonst kann ein Schutz vor sexualisierter Gewalt nicht gelingen. Die Rechte von Kindern und Jugendlichen sind in der UN-Kinderrechtskonvention verankert. In den kath. KiTas stehen die Rechte der Kinder und Jugendlichen in direktem Bezug zu pädagogischen Präventionsgrundsätzen. Die Mitarbeitenden berücksichtigen die Rechte von Kindern und Jugendlichen konsequent. Darauf aufbauend ist in allen Konzeptionen der kath. KiTas das Beschwerdemanagement verankert.
Prinzip der Partizipation
Das Prinzip der Partizipation meint die Teilhabe von Kindern, Jugendlichen, Mitarbeitenden und Schutzbefohlenen. Bei Entwicklungen und Entscheidungen werden möglichst alle Beteiligten einbezogen, sich frühzeitig einzubringen und mitzugestalten. Die Ideen aller Beteiligten wie auch ihre Energie und Kreativität sind ausdrücklich erwünscht, um von Anfang an die unterschiedlichsten Blickwinkel berücksichtigen zu können.