Katholische KiTas machen sich fit für die digitale Bildung von und mit Kindern

Katholische KiTas machen sich fit für die digitale Bildung von und mit Kindern

Im September 2021 startete die Qualifizierungskampagne „Startchance kita.digital“ des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) in Kooperation mit dem ZMF – Zentrum für Medienkompetenz in der Frühpädagogik und dem JFF – Institut für Medienpädagogik, an der die katholische Kindertagesstätte St. Martin, das katholische Kinderhaus Don Bosco sowie die beiden Horte an der Carl-Platz-Schule teilnehmen. Aus jeder Einrichtung nehmen zwei pädagogisch Mitarbeitende teil, die dafür eignes mit iPads ausgestattet

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Innenbeleuchtung der KiTa St. Magdalena wurde energetisch saniert

Innenbeleuchtung der KiTa St. Magdalena wurde energetisch saniert

Die KiTa St. Magdalena ist die älteste Kindertagesstätte in Herzogenaurach, seit fast 90 Jahren gibt es sie! Saniert wurde das Gebäude bereits in den Jahren 2008 bis 2010. Dabei wurde u.a. auch die komplette Beleuchtung erneuert. Nach nun fast zwölf Jahren ist die Beleuchtung allerdings nicht mehr zeitgemäß, so dass auf LED umgestellt wurde. Der Projektzeitraum umfasste fünf Monate – ausgetauscht wurden 81 Lichtpunkte bei einer sanierten Nutzfläche von 544qm.

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Elterninfo 18-2021 – Umgang mit Krankheitssymptomen bei nicht eingeschulten Kindern

Elterninfo 18-2021 – Umgang mit Krankheitssymptomen bei nicht eingeschulten Kindern

Umgang mit Krankheitssymptomen bei nicht eingeschulten Kindern Kita-Kinder sind aktuell in geringem Maße vom Coronavirus betroffen, dafür aber deutlich häufiger von Erkältungskrankheiten. Bei einem erkälteten Kind kann nicht automatisch ein Rückschluss auf eine mögliche Infektion mit dem Coronavirus gezogen werden. Das StMAS hat daher Erleichterungen für Kita-Kinder bei den Regelungen zum Umgang mit Krankheitssymptomen in der Kindertagesbetreuung geschaffen: Für Kinder, die ihre Kinderbetreuungseinrichtung trotz leichter Symptome (z.B. Schnupfen, leichter Husten etc.)

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Elterninfo 17-2021 – Corona-Testkonzept in der Kindertagesbetreuung

Elterninfo 17-2021 – Corona-Testkonzept in der Kindertagesbetreuung

Das Testkonzept für Kinder in den Kindertageseinrichtungen wird fortgesetzt. Gegen Vorlage eines Berechtigungsscheins erhalten Sie für Ihr/e Kind/er weiterhin kostenlose Selbsttests in den Apotheken für zwei Tests pro Woche. Die Durchführung der Selbsttests ist für die nicht eingeschulten Kinder freiwillig und nicht Voraussetzung für die Zulassung zur Kindertagesbetreuung. Die Kinder werden von den Eltern zuhause getestet. Die Testergebnisse müssen nicht dokumentiert und nicht in der Kindertageseinrichtung vorgelegt werden. Hinweis: Die

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Elterninfo 16-2021 – Selbsttests für (nicht eingeschulte) Kinder

Elterninfo 16-2021 – Selbsttests für (nicht eingeschulte) Kinder

Inzwischen sind für jüngere Kinder unter 6 Jahren Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung zugelassen. Für ein sicheres Miteinander in der Kindertagesbetreuung stellt das Land Bayern ab sofort für noch nicht eingeschulte Kinder kostenlose Selbsttests zur Verfügung. Gegen Vorlage eines Berechtigungsscheins erhalten die Familien kostenlose Selbsttests in den Apotheken für die zweimal wöchentliche Testung der Kinder. Die Durchführung der Selbsttests ist für die nicht eingeschulten Kinder freiwillig und nicht Voraussetzung für die Zulassung

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Elterninfo 15-2021 – Kindertagesbetreuung: Regelungen für nach Deutschland Einreisende –  Rückkehr in die KiTas/Horte

Elterninfo 15-2021 – Kindertagesbetreuung: Regelungen für nach Deutschland Einreisende – Rückkehr in die KiTas/Horte

Regelungen für nach Deutschland Einreisende – Rückkehr in die KiTas/Horte Bitte beachten Sie folgende, vom RKI veröffentlichten Regelungen: Wenn Sie aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und sich innerhalb von 10 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind Sie grundsätzlich ver-pflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in Ihre eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben sowie sich für einen Zeitraum

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Elterninfo 14-2021 – Kindertagesbetreuung: eingeschränkter Regelbetrieb ab 12.05.2021

Elterninfo 14-2021 – Kindertagesbetreuung: eingeschränkter Regelbetrieb ab 12.05.2021

Kindertagesbetreuung: eingeschränkter Regelbetrieb ab 12.05.2021 Ab Mittwoch, 12.05.2021, findet in den Kindertageseinrichtungen bis auf Weiteres eingeschränkter Regelbetrieb statt: alle Kinder dürfen ihre Kindertageseinrichtung besuchen, die Betreuung findet in festen Gruppen statt, der Rahmenhygieneplan findet Anwendung. Bitte haben Sie Verständnis, wenn Ihre KiTa in dieser Woche kein warmes Mittagessen anbietet und geben Ihrem Kind ausreichend Brotzeit mit. Bitte halten Sie unbedingt die AHA-Regeln und die Vorgaben des (einrichtungsindividuellen) Rahmenhygieneplans ein! Vielen

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Elterninfo 13-2021 – Änderungen für Schulkinder ab 10.05.2021

Elterninfo 13-2021 – Änderungen für Schulkinder ab 10.05.2021

Kindertagesbetreuung: Änderungen für Schulkinder ab 10.05.2021 Schulkinder, die einen Hort oder eine Schulkindgruppe in einem Kinderhaus besuchen, dürfen diese/n ab dem 10. Mai 2021 regulär besuchen, solange sich die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis ERH unter 165 befindet. Dies gilt unabhängig davon, ob das Kind Wechsel- oder Präsenzunterricht hat und gilt auch für die Ferienbetreuung in den Pfingstferien. Aber: Überschreitet die 7-Tage-Inzidenz an 3 aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 165, findet ab

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Elterninfo 12-2021 – Bedarfsbetreuung / Notbetreuung

Elterninfo 12-2021 – Bedarfsbetreuung / Notbetreuung

Kindertagesbetreuung: Weiterhin Notbetreuung Es gelten weiterhin die bekannten Anspruchsvoraussetzungen: Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf eine andere Weise sicherstellen können, insbesondere wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen. Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls vom zuständigen Jugendamt angeordnet ist. Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§27 ff.SGB VIII haben. Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind. Eine Prüfung, ob die Anspruchsvoraussetzungen

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Elterninfo 11-2021 – Bedarfsbetreuung

Elterninfo 11-2021 – Bedarfsbetreuung

Weiterhin Bedarfsbetreuung in den KiTas Auf Grund des heutigen Inzidenzwerts von über 100 findet auch in der Woche vom 19.04.2021 bis einschließlich 23.04.2021 Bedarfsbetreuung in den KiTas statt. Die Anspruchsvoraussetzungen gelten weiterhin: Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf eine andere sicherstellen können, insbesondere wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen. Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls vom zuständigen Jugendamt angeordnet ist. Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung

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