Elterninfo 13-2021 – Änderungen für Schulkinder ab 10.05.2021

Elterninfo 13-2021 – Änderungen für Schulkinder ab 10.05.2021

Kindertagesbetreuung: Änderungen für Schulkinder ab 10.05.2021 Schulkinder, die einen Hort oder eine Schulkindgruppe in einem Kinderhaus besuchen, dürfen diese/n ab dem 10. Mai 2021 regulär besuchen, solange sich die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis ERH unter 165 befindet. Dies gilt unabhängig davon, ob das Kind Wechsel- oder Präsenzunterricht hat und gilt auch für die Ferienbetreuung in den Pfingstferien. Aber: Überschreitet die 7-Tage-Inzidenz an 3 aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 165, findet ab

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Elterninfo 12-2021 – Bedarfsbetreuung / Notbetreuung

Elterninfo 12-2021 – Bedarfsbetreuung / Notbetreuung

Kindertagesbetreuung: Weiterhin Notbetreuung Es gelten weiterhin die bekannten Anspruchsvoraussetzungen: Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf eine andere Weise sicherstellen können, insbesondere wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen. Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls vom zuständigen Jugendamt angeordnet ist. Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§27 ff.SGB VIII haben. Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind. Eine Prüfung, ob die Anspruchsvoraussetzungen

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Elterninfo 11-2021 – Bedarfsbetreuung

Elterninfo 11-2021 – Bedarfsbetreuung

Weiterhin Bedarfsbetreuung in den KiTas Auf Grund des heutigen Inzidenzwerts von über 100 findet auch in der Woche vom 19.04.2021 bis einschließlich 23.04.2021 Bedarfsbetreuung in den KiTas statt. Die Anspruchsvoraussetzungen gelten weiterhin: Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf eine andere sicherstellen können, insbesondere wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen. Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls vom zuständigen Jugendamt angeordnet ist. Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung

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Elterninfo 09-2021 – Einführung der Testpflicht für Schulkinder in der Kindertagesbetreuung

Elterninfo 09-2021 – Einführung der Testpflicht für Schulkinder in der Kindertagesbetreuung

Einführung der Testpflicht für Schulkinder in der Kindertagesbetreuung Das StMAS hat mit dem 413. Newsletter mitgeteilt, dass ab sofort nur noch Schulkinder mit negativem Testnachweis in den Kindertageseinrichtungen betreut werden dürfen. Erfolgte die Testung bereits in der Schule (Teilnahme am Präsenzunterricht bzw. in der Notbetreuung), kann ein Schulkind ohne zusätzlichen Nachweis bzw. Selbsttest im Hort/der Schulkindbetreuung betreut werden. Kinder, die am Distanzunterricht teilnehmen, müssen vor der Betreuung im Hort/in der

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Elterninfo 08-2021 – Erläuterungen zum Umgang mit Krankheitssymptomen

Elterninfo 08-2021 – Erläuterungen zum Umgang mit Krankheitssymptomen

Erläuterungen zum Umgang mit Krankheitssymptomen Aktuell gelten folgende Regelungen für Kinder mit leichten und schweren Krankheitssymptomen: Kranke Kinder dürfen die Kinderbetreuungseinrichtung grundsätzlich nicht besuchen. Ein Besuch in der Kindertagesbetreuung ist möglich bei: o Schnupfen oder Husten aufgrund einer Allergie, o verstopfte Nasenatmung (ohne Fieber), o gelegentlichem Husten, o Halskratzen oder Räuspern, o kurzzeitigem Naselaufen (z. B. beim Wechsel vom Außen in den Innenbereich). Diese Reaktionen lassen nicht auf eine Coronavirus-Infektion

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Elterninfo 07-2021 – Umgang mit Kindern mit (leichten) Krankheitssymtomen – Notwendigkeit eines Corona-Tests

Elterninfo 07-2021 – Umgang mit Kindern mit (leichten) Krankheitssymtomen – Notwendigkeit eines Corona-Tests

Informationen für die Eltern vom Bayrischen Staatsminiterium für Familie, Arbeit und Soziales Umgang mit Kindern mit (leichten) Krankheitssymptomen – Notwendigkeit eines Corona-Tests Seit dem 22. Februar 2021 können die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen in Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 wieder öffnen. Vom 15. März 2021 an können sie in Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 50 auch wieder in den Regelbetrieb wechseln. Das bedeutet: Die Einrichtungen können auch zu einem offenen

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Eltreninfo 06-2021 – Möglichkeit der Rückkehr zum Regelbetrieb / 7-Tage-Inzidenz

Eltreninfo 06-2021 – Möglichkeit der Rückkehr zum Regelbetrieb / 7-Tage-Inzidenz

Möglichkeit der Rückkehr zum Regelbetrieb / 7-Tage-Inzidenz Bereits mit dem 403. Kita-Newsletter vom 5. März 2021 wurde informiert, dass ab dem 15. März 2021 in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von unter 50 die Möglichkeit besteht, in den Regelbetrieb zurückzukehren und wieder mit offenen Konzepten zu arbeiten. Im Folgenden finden Sie die detaillierte Regelung ab dem 15. März: 7-Tage-Inzidenz unter 50 Regelbetrieb: Die Kitas können wieder mit offenen

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Elterninfo 05-2021 – Appell an die Eltern und Fortsetzung des Beitragsersatzes im März 2021

Elterninfo 05-2021 – Appell an die Eltern und Fortsetzung des Beitragsersatzes im März 2021

Appell an die Eltern und Fortsetzung des Beitragsersatzes im März 2021 Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) empfiehlt den Eltern im Interesse des Infektionsschutzes auch weiterhin, möglichst vom Besuch der Kindertageseinrichtungen abzusehen, so sie die Betreuung und Bildung ihrer Kinder auch auf andere Weise sicherstellen können. Die Eltern leisten damit einen wertvollen Beitrag dazu, Kontakte auch im Bereich der Kindertagesbetreuung auf das notwendige Maß zu reduzieren. Die

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Eingeschränkter Regelbetrieb ab 22.02.2021 / Über- bzw. Unterschreitung der 7-Tage-Inzidenz

Eingeschränkter Regelbetrieb ab 22.02.2021 / Über- bzw. Unterschreitung der 7-Tage-Inzidenz

Die 7-Tage-Inzidenz bildet die Corona-Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ab. Steigt die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt über den Wert von 100, so ist ab dem darauffolgenden Tag nur noch eine Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen zulässig, wie sie bereits in der Zeit vom 16. Dezember 2020 bis zum 21. Februar 2021 praktiziert wurde. Sinkt die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis bzw. einer kreisfreien

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Weiteres Vorgehen ab dem 22. Februar 2021

Weiteres Vorgehen ab dem 22. Februar 2021

Aktuell sinken die Inzidenzwerte in Bayern stetig. Kindertageseinrichtungen sind Bildungseinrichtungen und daher – genau wie Kindertagespflegestellen – ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Gesellschaft. Ab dem 22. Februar 2021 ist im Bereich der Kindertagesbetreuung, vorbehaltlich der Zustimmung des Bayerischen Landtags, die Rückkehr in den eingeschränkten Regelbetrieb möglich. Das bedeutet: Grundsätzlich können alle Kinder ihre Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle wieder besuchen. Dies gilt allerdings nur in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von unter 100. In Landkreisen

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