Weiteres Vorgehen ab dem 22. Februar 2021

Aktuell sinken die Inzidenzwerte in Bayern stetig. Kindertageseinrichtungen sind Bildungseinrichtungen und daher – genau wie Kindertagespflegestellen – ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Gesellschaft. Ab dem 22. Februar 2021 ist im Bereich der Kindertagesbetreuung, vorbehaltlich der Zustimmung des Bayerischen Landtags, die Rückkehr in den eingeschränkten Regelbetrieb möglich. Das bedeutet: Grundsätzlich können alle Kinder ihre Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle wieder besuchen. Dies gilt allerdings nur in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von unter 100. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 100 bleiben die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen geschlossen, wobei eine Notbetreuung wie im Zeitraum vom 16. Dezember 2020 bis zum 21. Februar 2021 zulässig bleibt. Über konkrete Details der Regelung zur 7-Tages-Inzidenz werden wir informieren, sobald die entsprechenden Rechtsgrundlagen verabschiedet sind.

Der pauschale Beitragsersatz für Februar 2021 bleibt trotz der Rückkehr in den eingeschränkten Regelbetrieb bestehen. Voraussetzung ist, dass das Kind an max. fünf Tagen im Februar in der KiTa betreut wird/wurde.

Diesen Beitrag teilen