Elterninfo 08-2021 – Erläuterungen zum Umgang mit Krankheitssymptomen

Erläuterungen zum Umgang mit Krankheitssymptomen

Aktuell gelten folgende Regelungen für Kinder mit leichten und schweren Krankheitssymptomen:

  • Kranke Kinder dürfen die Kinderbetreuungseinrichtung grundsätzlich nicht besuchen.
  • Ein Besuch in der Kindertagesbetreuung ist möglich bei:

o Schnupfen oder Husten aufgrund einer Allergie,
o verstopfte Nasenatmung (ohne Fieber),
o gelegentlichem Husten,
o Halskratzen oder Räuspern,
o kurzzeitigem Naselaufen (z. B. beim Wechsel vom Außen in den Innenbereich).

Diese Reaktionen lassen nicht auf eine Coronavirus-Infektion schließen.

  • Ein Besuch in der Kindertagesbetreuung ist auch möglich bei:

o leichten Krankheitssymptomen, wenn ein negativer Corona-Test vorgelegt wird.

  • Ein Besuch in der Kindertagesbetreuung ist nach einer Erkrankung des Kindes wieder möglich, wenn:

o das Kind nur leichte Symptome hatte und wieder gesund ist, ein Corona-Test ist nicht notwendig;
o das Kind krank war und wieder gesund ist oder nur noch leichte Krankheitssymptome aufweist. Hier ist ein negativer Corona-Test notwendig.

Bitte beachten Sie auch die Vorgaben des Rahmenhygieneplans und setzen diese weiterhin konsequent um!

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis!

Diesen Beitrag teilen