Elterninfo 09-2021 – Einführung der Testpflicht für Schulkinder in der Kindertagesbetreuung

Einführung der Testpflicht für Schulkinder in der Kindertagesbetreuung

Das StMAS hat mit dem 413. Newsletter mitgeteilt, dass ab sofort nur noch Schulkinder mit negativem Testnachweis in den Kindertageseinrichtungen betreut werden dürfen.

Erfolgte die Testung bereits in der Schule (Teilnahme am Präsenzunterricht bzw. in der Notbetreuung), kann ein Schulkind ohne zusätzlichen Nachweis bzw. Selbsttest im Hort/der Schulkindbetreuung betreut werden.

Kinder, die am Distanzunterricht teilnehmen, müssen vor der Betreuung im Hort/in der Schulkindbetreuung getestet werden. Unter Aufsicht des pädagogischen Personals führen die Kinder einen Selbsttest durch. Hierzu bedarf es Ihrer Einwilligung (s. „Einwilligungserklärung“). Bitte geben Sie Ihrem Kind diese ausgefüllt und unterschrieben zum Besuch im Hort/der Schulkindbetreuung mit.
Alternativ kann das Schulkind das negative Ergebnis eines PCR- oder POC-Antigentests vorlegen.

Für alle Testergebnisse gilt:

  • Bei einer Inzidenz über 100 darf der Test max. 24 Stunden vor Betreuungsbeginn durchgeführt worden sein;
  • bei einer Inzidenz unter 100 darf die Testung max. 48 Stunden vor Betreuungsbeginn erfolgt sein.
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