Elterninfo 05-2021 – Appell an die Eltern und Fortsetzung des Beitragsersatzes im März 2021

Appell an die Eltern und Fortsetzung des Beitragsersatzes im März 2021

Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) empfiehlt den Eltern im Interesse des Infektionsschutzes auch weiterhin, möglichst vom Besuch der Kindertageseinrichtungen abzusehen, so sie die Betreuung und Bildung ihrer Kinder auch auf andere Weise sicherstellen können. Die Eltern leisten damit einen wertvollen Beitrag dazu, Kontakte auch im Bereich der Kindertagesbetreuung auf das notwendige Maß zu reduzieren.

Die Bayerische Staatsregierung hat am 23. Februar 2021 ferner beschlossen, Eltern auch im März 2021 von den Elternbeiträgen zu entlasten, sofern die Betreuung in der Kindertagesstätte an max. 5 Tagen in Anspruch genommen wird.

Bekanntmachung der 7-Tage-Inzidenz

Eine weitere Konkretisierung erfolgt bei dem Übergang vom eingeschränkten Regelbetrieb zur Notbetreuung. Sobald Landkreise oder kreisfreie Städte die Inzidenzschwelle von 100 erneut überschreiten, sind sie verpflichtet, die neue Inzidenz „unverzüglich“ bekannt zu machen. Das bedeutet in der Praxis, dass die Bekanntmachung binnen 24 Stunden zu erfolgen hat (Karenztag). Der Übergang in die Notbetreuung wiederum erfolgt dann erst ab dem auf den Karenztag folgenden Tag.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis!

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