Eingeschränkter Regelbetrieb ab 22.02.2021 / Über- bzw. Unterschreitung der 7-Tage-Inzidenz

 

Die 7-Tage-Inzidenz bildet die Corona-Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohnerinnen und
Einwohnern ab.

  • Steigt die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt über den Wert von 100, so ist ab dem darauffolgenden Tag nur noch eine Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen zulässig, wie sie bereits in der Zeit vom 16. Dezember 2020 bis zum 21. Februar 2021 praktiziert wurde.
  • Sinkt die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt unter den Wert von 100, so ist ab dem darauffolgenden Tag wieder die Betreuung aller Kinder zulässig.

Die Kreisverwaltungsbehörden werden amtlich bekanntmachen, sobald der 7-Tage-Inzidenzwert von 100 über- oder unterschritten wird.

Wir möchten Sie an dieser Stelle bitten, die Entwicklung der Inzidenzwerte gerade für Ihren Landkreis genau zu verfolgen, um vorausschauend gut reagieren zu können, v.a. bei einer Annäherung der 7-Tage-Inzidenz an den kritischen Wert von 100.

Weiterhin gilt für externe Besucherinnen und Besucher (Eltern, Lieferantenetc.) die Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Gesichtsmaske bzw. einer Maske mit gleichwertig genormtem Standard (z.B. FFP2-Maske).

Schulkinder, die im Distanz- bzw. Präsenzunterricht beschult werden, dürfen vor oder nach dem Distanz-/Präsenzunterricht in ihrer Kindertageseinrichtung im Rahmen des bestehenden Betreuungsvertrags unter Berücksichtigung des Rahmenhygieneplans und des Hygieneplans der
Kindertageseinrichtung betreut werden. Die Bildung, Betreuung und Erziehung in den regulären Unterrichtszeiten ist nicht möglich.

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