Elterninfo 11-2021 – Bedarfsbetreuung

Weiterhin Bedarfsbetreuung in den KiTas

Auf Grund des heutigen Inzidenzwerts von über 100 findet auch in der Woche vom 19.04.2021 bis einschließlich 23.04.2021 Bedarfsbetreuung in den KiTas statt. Die Anspruchsvoraussetzungen gelten weiterhin:

  • Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf eine andere sicherstellen können, insbesondere wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen.
  • Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls vom zuständigen Jugendamt angeordnet ist.
  • Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§27 ff.SGB VIII haben.
  • Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind.

Bitte beachten Sie unbedingt die AHA-Regeln und die Vorgaben des (einrichtungsindividuellen) Rahmenhygieneplans!

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

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