Regelungen für nach Deutschland Einreisende – Rückkehr in die KiTas/Horte Bitte beachten Sie folgende, vom RKI veröffentlichten Regelungen: Wenn Sie aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und sich innerhalb von 10 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind Sie grundsätzlich ver-pflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in Ihre eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben sowie sich für einen Zeitraum
Tag-Archive: Kindertagesstätten
Kindertagesbetreuung: eingeschränkter Regelbetrieb ab 12.05.2021 Ab Mittwoch, 12.05.2021, findet in den Kindertageseinrichtungen bis auf Weiteres eingeschränkter Regelbetrieb statt: alle Kinder dürfen ihre Kindertageseinrichtung besuchen, die Betreuung findet in festen Gruppen statt, der Rahmenhygieneplan findet Anwendung. Bitte haben Sie Verständnis, wenn Ihre KiTa in dieser Woche kein warmes Mittagessen anbietet und geben Ihrem Kind ausreichend Brotzeit mit. Bitte halten Sie unbedingt die AHA-Regeln und die Vorgaben des (einrichtungsindividuellen) Rahmenhygieneplans ein! Vielen
Weiterhin Bedarfsbetreuung in den KiTas Auf Grund des heutigen Inzidenzwerts von über 100 findet auch in der Woche vom 19.04.2021 bis einschließlich 23.04.2021 Bedarfsbetreuung in den KiTas statt. Die Anspruchsvoraussetzungen gelten weiterhin: Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf eine andere sicherstellen können, insbesondere wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen. Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls vom zuständigen Jugendamt angeordnet ist. Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung
Ersatz der Elternbeiträge auch für April und Mai 2021 Der Ministerrat hat gestern beschlossen, Eltern auch im April und Mai 2021 bei den Elternbeiträgen pauschal zu entlasten. Anspruch auf die Beitragserstattung haben wieder Eltern, deren Kinder die Kindertageseinrichtung im betreffenden Monat an nicht mehr als fünf Tagen besucht haben (Bagatellregelung). Der Elternbeitrag wird nach Ablauf des betroffenen Monats erstattet. Testpflicht für Schulkinder Ab Montag, 19.04.2021, tritt die Testpflicht für Schulkinder
Einführung der Testpflicht für Schulkinder in der Kindertagesbetreuung Das StMAS hat mit dem 413. Newsletter mitgeteilt, dass ab sofort nur noch Schulkinder mit negativem Testnachweis in den Kindertageseinrichtungen betreut werden dürfen. Erfolgte die Testung bereits in der Schule (Teilnahme am Präsenzunterricht bzw. in der Notbetreuung), kann ein Schulkind ohne zusätzlichen Nachweis bzw. Selbsttest im Hort/der Schulkindbetreuung betreut werden. Kinder, die am Distanzunterricht teilnehmen, müssen vor der Betreuung im Hort/in der
Erläuterungen zum Umgang mit Krankheitssymptomen Aktuell gelten folgende Regelungen für Kinder mit leichten und schweren Krankheitssymptomen: Kranke Kinder dürfen die Kinderbetreuungseinrichtung grundsätzlich nicht besuchen. Ein Besuch in der Kindertagesbetreuung ist möglich bei: o Schnupfen oder Husten aufgrund einer Allergie, o verstopfte Nasenatmung (ohne Fieber), o gelegentlichem Husten, o Halskratzen oder Räuspern, o kurzzeitigem Naselaufen (z. B. beim Wechsel vom Außen in den Innenbereich). Diese Reaktionen lassen nicht auf eine Coronavirus-Infektion
Informationen für die Eltern vom Bayrischen Staatsminiterium für Familie, Arbeit und Soziales Umgang mit Kindern mit (leichten) Krankheitssymptomen – Notwendigkeit eines Corona-Tests Seit dem 22. Februar 2021 können die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen in Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 wieder öffnen. Vom 15. März 2021 an können sie in Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 50 auch wieder in den Regelbetrieb wechseln. Das bedeutet: Die Einrichtungen können auch zu einem offenen
Möglichkeit der Rückkehr zum Regelbetrieb / 7-Tage-Inzidenz Bereits mit dem 403. Kita-Newsletter vom 5. März 2021 wurde informiert, dass ab dem 15. März 2021 in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von unter 50 die Möglichkeit besteht, in den Regelbetrieb zurückzukehren und wieder mit offenen Konzepten zu arbeiten. Im Folgenden finden Sie die detaillierte Regelung ab dem 15. März: 7-Tage-Inzidenz unter 50 Regelbetrieb: Die Kitas können wieder mit offenen
Die 7-Tage-Inzidenz bildet die Corona-Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ab. Steigt die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt über den Wert von 100, so ist ab dem darauffolgenden Tag nur noch eine Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen zulässig, wie sie bereits in der Zeit vom 16. Dezember 2020 bis zum 21. Februar 2021 praktiziert wurde. Sinkt die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis bzw. einer kreisfreien
Aktuell sinken die Inzidenzwerte in Bayern stetig. Kindertageseinrichtungen sind Bildungseinrichtungen und daher – genau wie Kindertagespflegestellen – ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Gesellschaft. Ab dem 22. Februar 2021 ist im Bereich der Kindertagesbetreuung, vorbehaltlich der Zustimmung des Bayerischen Landtags, die Rückkehr in den eingeschränkten Regelbetrieb möglich. Das bedeutet: Grundsätzlich können alle Kinder ihre Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle wieder besuchen. Dies gilt allerdings nur in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von unter 100. In Landkreisen