Eingeschränkter Regelbetrieb ab 22.02.2021 / Über- bzw. Unterschreitung der 7-Tage-Inzidenz

Eingeschränkter Regelbetrieb ab 22.02.2021 / Über- bzw. Unterschreitung der 7-Tage-Inzidenz

Die 7-Tage-Inzidenz bildet die Corona-Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ab. Steigt die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt über den Wert von 100, so ist ab dem darauffolgenden Tag nur noch eine Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen zulässig, wie sie bereits in der Zeit vom 16. Dezember 2020 bis zum 21. Februar 2021 praktiziert wurde. Sinkt die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis bzw. einer kreisfreien

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Weiteres Vorgehen ab dem 22. Februar 2021

Weiteres Vorgehen ab dem 22. Februar 2021

Aktuell sinken die Inzidenzwerte in Bayern stetig. Kindertageseinrichtungen sind Bildungseinrichtungen und daher – genau wie Kindertagespflegestellen – ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Gesellschaft. Ab dem 22. Februar 2021 ist im Bereich der Kindertagesbetreuung, vorbehaltlich der Zustimmung des Bayerischen Landtags, die Rückkehr in den eingeschränkten Regelbetrieb möglich. Das bedeutet: Grundsätzlich können alle Kinder ihre Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle wieder besuchen. Dies gilt allerdings nur in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von unter 100. In Landkreisen

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Informationen zu den anstehenden politischen Entscheidungen

Informationen zu den anstehenden politischen Entscheidungen

Mit diesem Newsletter möchten wir Sie darüber informieren, wann mit den Entscheidungen darüber zu rechnen ist, wie es in der Kindertagesbetreuung ab dem 15. Februar 2021 weitergehen wird.Am Mittwoch, den 10. Februar 2021, treffen sich die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin und beraten darüber, ob und ggf. in welcher Form der derzeit geltende Lockdown verlängert wird. Thema wird auch sein, ob und ggf. ab wann im Bereich der Kindertagesbetreuung

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Kinderhaus St. Johannes Niederndorf qualifizierte sich zur MedienKiTa

Kinderhaus St. Johannes Niederndorf qualifizierte sich zur MedienKiTa

Unterstützt wurde dieses Kompetenztraining vom Bayerischen Ministerium für Arbeit, Familie und Soziales (StMAS) sowie dem Staatsinstitut für Frühpädagogik (IFP) Kinder wachsen heute in eine digitale Welt hinein, in der die Kindheit wie auch das gesamte weitere Leben von digitalen Medien und Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) geprägt ist. Sie erkennen früh, welche Bedeutung mobile digitale Medien für ihre Eltern und Geschwister in deren Lebensalltag haben und wollen diese auch selbst erfahren.

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Elterninfo 03-2021

Elterninfo 03-2021

Bayerisches Kabinett beschließt Entlastung der Eltern von den KiTa-Gebühren Liebe Eltern, Ministerin Trautner hat in der heutigen Pressenkonferenz angekündigt, dass Eltern, deren Kinder derzeit nicht in die KiTa gehen, die monatlichen Betreuungskosten erstattet bekommen. Eltern, die die Bedarfsbetreuung an max. fünf Tagen im Januar in Anspruch genommen haben, erhalten den vollen Elternbeitrag erstattet. Diese Erstattung wird Ihrem Konto in den nächsten Tagen gutgeschrieben! Eltern, die die Bedarfsbetreuung an sechs und

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Verlängerung des derzeit geltenden Lockdown

Verlängerung des derzeit geltenden Lockdown

Verlängerung des derzeit geltenden Lockdown bis zum 14. Februar 2021 Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben gemeinsam mit der Bundeskanzlerin am 19. Januar 2021 beschlossen, den derzeit geltenden Lockdown bis zum 14. Februar 2021 zu verlängern. Die Bayerische Staatsregierung hat daher heute vorbehaltlich der Zustimmung des Bayerischen Landtags beschlossen, dass in Bayern die in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung getroffenen Regelungen für den Bereich der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflegestellen bis 14. Februar 2021

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Erinnerung zum Anmeldeschluss

Erinnerung zum Anmeldeschluss

Anmeldeschluss für die Aufnahme in die Kath. Kindertagesstätten ab September 2021 ist der 31.01.2021! Die Anmeldeformulare finden Sie im Bereich “Informationen” – “Downlaods“.

Testpflicht für Reiserückkehrende

Testpflicht für Reiserückkehrende

Informationen zum Corona-Virus (SARS-CoV-2) Testpflicht für Reiserückkehrende aus Corona-Risikogebieten Der Ministerrat hat am 22. Dezember 2020 eine Testpflicht für alle Urlaubs- und Familienrückkehrende beschlossen. Das bedeutet konkret: Jeder, der aus einem Corona-Risikogebiet nach Bayern einreist, muss entweder schon bei der Einreise einen negativen Test vorweisen oder umgehend zum Testen gehen. Das gilt sowohl für Erwachsene als auch für Kinder. Informationen darüber, welche Gebiete derzeit als Risikogebiet eingestuft sind, sind auf

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