Einführung der Testpflicht für Schulkinder in der Kindertagesbetreuung Das StMAS hat mit dem 413. Newsletter mitgeteilt, dass ab sofort nur noch Schulkinder mit negativem Testnachweis in den Kindertageseinrichtungen betreut werden dürfen. Erfolgte die Testung bereits in der Schule (Teilnahme am Präsenzunterricht bzw. in der Notbetreuung), kann ein Schulkind ohne zusätzlichen Nachweis bzw. Selbsttest im Hort/der Schulkindbetreuung betreut werden. Kinder, die am Distanzunterricht teilnehmen, müssen vor der Betreuung im Hort/in der
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![Elterninfo 08-2021 – Erläuterungen zum Umgang mit Krankheitssymptomen](https://kitas-asg.de/wp-content/uploads/2021/01/Bild2.png)
Erläuterungen zum Umgang mit Krankheitssymptomen Aktuell gelten folgende Regelungen für Kinder mit leichten und schweren Krankheitssymptomen: Kranke Kinder dürfen die Kinderbetreuungseinrichtung grundsätzlich nicht besuchen. Ein Besuch in der Kindertagesbetreuung ist möglich bei: o Schnupfen oder Husten aufgrund einer Allergie, o verstopfte Nasenatmung (ohne Fieber), o gelegentlichem Husten, o Halskratzen oder Räuspern, o kurzzeitigem Naselaufen (z. B. beim Wechsel vom Außen in den Innenbereich). Diese Reaktionen lassen nicht auf eine Coronavirus-Infektion
![Elterninfo 07-2021 – Umgang mit Kindern mit (leichten) Krankheitssymtomen – Notwendigkeit eines Corona-Tests](https://kitas-asg.de/wp-content/uploads/2021/01/arbeitsministerium.jpg)
Informationen für die Eltern vom Bayrischen Staatsminiterium für Familie, Arbeit und Soziales Umgang mit Kindern mit (leichten) Krankheitssymptomen – Notwendigkeit eines Corona-Tests Seit dem 22. Februar 2021 können die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen in Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 wieder öffnen. Vom 15. März 2021 an können sie in Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 50 auch wieder in den Regelbetrieb wechseln. Das bedeutet: Die Einrichtungen können auch zu einem offenen
![Eltreninfo 06-2021 – Möglichkeit der Rückkehr zum Regelbetrieb / 7-Tage-Inzidenz](https://kitas-asg.de/wp-content/uploads/2021/01/Bild2.png)
Möglichkeit der Rückkehr zum Regelbetrieb / 7-Tage-Inzidenz Bereits mit dem 403. Kita-Newsletter vom 5. März 2021 wurde informiert, dass ab dem 15. März 2021 in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von unter 50 die Möglichkeit besteht, in den Regelbetrieb zurückzukehren und wieder mit offenen Konzepten zu arbeiten. Im Folgenden finden Sie die detaillierte Regelung ab dem 15. März: 7-Tage-Inzidenz unter 50 Regelbetrieb: Die Kitas können wieder mit offenen
![Elterninfo 05-2021 – Appell an die Eltern und Fortsetzung des Beitragsersatzes im März 2021](https://kitas-asg.de/wp-content/uploads/2021/01/Bild2.png)
Appell an die Eltern und Fortsetzung des Beitragsersatzes im März 2021 Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) empfiehlt den Eltern im Interesse des Infektionsschutzes auch weiterhin, möglichst vom Besuch der Kindertageseinrichtungen abzusehen, so sie die Betreuung und Bildung ihrer Kinder auch auf andere Weise sicherstellen können. Die Eltern leisten damit einen wertvollen Beitrag dazu, Kontakte auch im Bereich der Kindertagesbetreuung auf das notwendige Maß zu reduzieren. Die
![Eingeschränkter Regelbetrieb ab 22.02.2021 / Über- bzw. Unterschreitung der 7-Tage-Inzidenz](https://kitas-asg.de/wp-content/uploads/2021/01/Bild2.png)
Die 7-Tage-Inzidenz bildet die Corona-Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ab. Steigt die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt über den Wert von 100, so ist ab dem darauffolgenden Tag nur noch eine Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen zulässig, wie sie bereits in der Zeit vom 16. Dezember 2020 bis zum 21. Februar 2021 praktiziert wurde. Sinkt die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis bzw. einer kreisfreien
![Weiteres Vorgehen ab dem 22. Februar 2021](https://kitas-asg.de/wp-content/uploads/2021/01/arbeitsministerium.jpg)
Aktuell sinken die Inzidenzwerte in Bayern stetig. Kindertageseinrichtungen sind Bildungseinrichtungen und daher – genau wie Kindertagespflegestellen – ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Gesellschaft. Ab dem 22. Februar 2021 ist im Bereich der Kindertagesbetreuung, vorbehaltlich der Zustimmung des Bayerischen Landtags, die Rückkehr in den eingeschränkten Regelbetrieb möglich. Das bedeutet: Grundsätzlich können alle Kinder ihre Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle wieder besuchen. Dies gilt allerdings nur in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von unter 100. In Landkreisen
![Informationen zu den anstehenden politischen Entscheidungen](https://kitas-asg.de/wp-content/uploads/2021/01/arbeitsministerium.jpg)
Mit diesem Newsletter möchten wir Sie darüber informieren, wann mit den Entscheidungen darüber zu rechnen ist, wie es in der Kindertagesbetreuung ab dem 15. Februar 2021 weitergehen wird.Am Mittwoch, den 10. Februar 2021, treffen sich die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin und beraten darüber, ob und ggf. in welcher Form der derzeit geltende Lockdown verlängert wird. Thema wird auch sein, ob und ggf. ab wann im Bereich der Kindertagesbetreuung
![Kinderhaus St. Johannes Niederndorf qualifizierte sich zur MedienKiTa](https://kitas-asg.de/wp-content/uploads/2021/02/Kinder-im-Medienprojekt-3.jpg)
Unterstützt wurde dieses Kompetenztraining vom Bayerischen Ministerium für Arbeit, Familie und Soziales (StMAS) sowie dem Staatsinstitut für Frühpädagogik (IFP) Kinder wachsen heute in eine digitale Welt hinein, in der die Kindheit wie auch das gesamte weitere Leben von digitalen Medien und Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) geprägt ist. Sie erkennen früh, welche Bedeutung mobile digitale Medien für ihre Eltern und Geschwister in deren Lebensalltag haben und wollen diese auch selbst erfahren.
![Elterninfo 03-2021](https://kitas-asg.de/wp-content/uploads/2021/01/Bild2.png)
Bayerisches Kabinett beschließt Entlastung der Eltern von den KiTa-Gebühren Liebe Eltern, Ministerin Trautner hat in der heutigen Pressenkonferenz angekündigt, dass Eltern, deren Kinder derzeit nicht in die KiTa gehen, die monatlichen Betreuungskosten erstattet bekommen. Eltern, die die Bedarfsbetreuung an max. fünf Tagen im Januar in Anspruch genommen haben, erhalten den vollen Elternbeitrag erstattet. Diese Erstattung wird Ihrem Konto in den nächsten Tagen gutgeschrieben! Eltern, die die Bedarfsbetreuung an sechs und