Testpflicht für Reiserückkehrende

Informationen zum Corona-Virus (SARS-CoV-2)

Testpflicht für Reiserückkehrende aus Corona-Risikogebieten

Der Ministerrat hat am 22. Dezember 2020 eine Testpflicht für alle Urlaubs- und Familienrückkehrende beschlossen. Das bedeutet konkret: Jeder, der aus einem Corona-Risikogebiet nach Bayern einreist, muss entweder schon bei der Einreise einen negativen Test vorweisen oder umgehend zum Testen gehen. Das gilt sowohl für Erwachsene als auch für Kinder.

Informationen darüber, welche Gebiete derzeit als Risikogebiet eingestuft sind, sind auf der Homepage des Robert-Koch-Instituts unter folgendem Link zu finden: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

Die Testpflicht dient auch dem Schutz der Kinder und der Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Deswegen erscheint es uns wichtig, auf die Testpflicht auch auf diesem Weg ausdrücklich hinzuweisen. Wir empfehlen, den beigefügten Elternbrief an die Eltern der betreuten Kinder weiterzugeben. Auf der Homepage des Familienministeriums ist der Elternbrief auch in verschiedenen Sprachen verfügbar: https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/corona-kindertagesbetreuung.php

Bereits jetzt gilt für Einreisende aus Risikogebieten eine strenge Quarantänepflicht. Diese wird durch die Testpflicht weiter verschärft. Alle Rückkehrenden aus Risikogebieten müssen innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise nach Bayern ein negatives Testergebnis bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorlegen. Der Test kann bereits im Ausland vorgenommen werden, darf aber bei der Einreise nach Bayern nicht älter als 48 Stunden sein.

Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Gesundheitsministeriums. Dieses hat hilfreiche Antworten zu häufig gestellten Fragen zur Einreise-Quarantäneverordnung und zur Testpflicht für Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrer unter folgendem Link zusammengestellt: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/

Wir bitten Sie, Ihr negatives Testergebnis auch der Leitung Ihrer Kindertageseinrichtung oder Ihrer Kindertagespflegeperson unaufgefordert vorzulegen, sofern Sie sich in einem Corona-Risikogebiet aufgehalten haben. Dies dient dem Schutz der Betreuungspersonen und auch der anderen Kinder und Familien. Die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen sind berechtigt, den Nachweis über das negative Testergebnis entsprechend einzufordern. Bitte denken Sie daher daran, eine Kopie oder einen Screenshot von dem Testergebnis zu machen, bevor Sie dieses der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorlegen.

Wir bedanken uns vorab recht herzlich für Ihre Mithilfe, die Verbreitung des Corona-Virus zu verringern!

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Referat V 3 – Kindertagesbetreuung

 

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