Kindertagesbetreuung: Weiterhin Notbetreuung Es gelten weiterhin die bekannten Anspruchsvoraussetzungen: Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf eine andere Weise sicherstellen können, insbesondere wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen. Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls vom zuständigen Jugendamt angeordnet ist. Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§27 ff.SGB VIII haben. Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind. Eine Prüfung, ob die Anspruchsvoraussetzungen
Tag-Archive: Entlastung der Eltern von den KiTa-Gebühren
Ersatz der Elternbeiträge auch für April und Mai 2021 Der Ministerrat hat gestern beschlossen, Eltern auch im April und Mai 2021 bei den Elternbeiträgen pauschal zu entlasten. Anspruch auf die Beitragserstattung haben wieder Eltern, deren Kinder die Kindertageseinrichtung im betreffenden Monat an nicht mehr als fünf Tagen besucht haben (Bagatellregelung). Der Elternbeitrag wird nach Ablauf des betroffenen Monats erstattet. Testpflicht für Schulkinder Ab Montag, 19.04.2021, tritt die Testpflicht für Schulkinder
Erläuterungen zum Umgang mit Krankheitssymptomen Aktuell gelten folgende Regelungen für Kinder mit leichten und schweren Krankheitssymptomen: Kranke Kinder dürfen die Kinderbetreuungseinrichtung grundsätzlich nicht besuchen. Ein Besuch in der Kindertagesbetreuung ist möglich bei: o Schnupfen oder Husten aufgrund einer Allergie, o verstopfte Nasenatmung (ohne Fieber), o gelegentlichem Husten, o Halskratzen oder Räuspern, o kurzzeitigem Naselaufen (z. B. beim Wechsel vom Außen in den Innenbereich). Diese Reaktionen lassen nicht auf eine Coronavirus-Infektion
Informationen für die Eltern vom Bayrischen Staatsminiterium für Familie, Arbeit und Soziales Umgang mit Kindern mit (leichten) Krankheitssymptomen – Notwendigkeit eines Corona-Tests Seit dem 22. Februar 2021 können die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen in Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 wieder öffnen. Vom 15. März 2021 an können sie in Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 50 auch wieder in den Regelbetrieb wechseln. Das bedeutet: Die Einrichtungen können auch zu einem offenen
Möglichkeit der Rückkehr zum Regelbetrieb / 7-Tage-Inzidenz Bereits mit dem 403. Kita-Newsletter vom 5. März 2021 wurde informiert, dass ab dem 15. März 2021 in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von unter 50 die Möglichkeit besteht, in den Regelbetrieb zurückzukehren und wieder mit offenen Konzepten zu arbeiten. Im Folgenden finden Sie die detaillierte Regelung ab dem 15. März: 7-Tage-Inzidenz unter 50 Regelbetrieb: Die Kitas können wieder mit offenen
Bayerisches Kabinett beschließt Entlastung der Eltern von den KiTa-Gebühren Liebe Eltern, Ministerin Trautner hat in der heutigen Pressenkonferenz angekündigt, dass Eltern, deren Kinder derzeit nicht in die KiTa gehen, die monatlichen Betreuungskosten erstattet bekommen. Eltern, die die Bedarfsbetreuung an max. fünf Tagen im Januar in Anspruch genommen haben, erhalten den vollen Elternbeitrag erstattet. Diese Erstattung wird Ihrem Konto in den nächsten Tagen gutgeschrieben! Eltern, die die Bedarfsbetreuung an sechs und