Elterninfo 18-2021 – Umgang mit Krankheitssymptomen bei nicht eingeschulten Kindern

Umgang mit Krankheitssymptomen bei nicht eingeschulten Kindern

Kita-Kinder sind aktuell in geringem Maße vom Coronavirus betroffen, dafür aber deutlich häufiger von Erkältungskrankheiten. Bei einem erkälteten Kind kann nicht automatisch ein Rückschluss auf eine mögliche Infektion mit dem Coronavirus gezogen werden. Das StMAS hat daher Erleichterungen für Kita-Kinder bei den Regelungen zum Umgang mit Krankheitssymptomen in der Kindertagesbetreuung geschaffen:

  • Für Kinder, die ihre Kinderbetreuungseinrichtung trotz leichter Symptome (z.B. Schnupfen, leichter Husten etc.) besuchen möchten, genügt künftig eine Bestätigung der Eltern, dass vor dem Kita-Besuch zu Hause ein Selbsttest durchgeführt wurde, der negativ ausgefallen ist. Bitte benutzen Sie den beigefügten Vordruck!
  • Erkrankt ein Kind schwerer, hat es also bspw. Fieber, Hals- oder Ohrenschmerzen oder starken Husten, so ist für die Wiederzulassung zur Kinderbetreuungseinrichtung nach der Genesung bzw. die Wiederzulassung trotz noch vorhandener leichter Symptome weiterhin ein PCR- oder PoC-Antigen-Test erforderlich.

Ein ärztliches Attest ist neben der Bestätigung bzw. dem Testnachweis grundsätzlich nicht erforderlich.

Für Schulkinder gelten die bereits bestehenden Regelungen vorerst fort: Ein Hortbesuch ist trotz leichter Symptome nur mit negativem PCR- oder PoC-Antigen-Schnelltest möglich.

Hinweis: Personen mit einschlägigen, auf das Coronavirus hindeutenden Symptomen, können sich nach wie vor bspw. in Arztpraxen kostenfrei mittels PCR-Test auf eine Coronavirus-Infektion testen lassen. Kinder mit leichten Symptomen werden in den lokalen Testzentren kostenfrei mittels PoC-Antigen-Schnelltest getestet.

Bitte halten Sie unbedingt die AHA-Regeln und die Vorgaben des (einrichtungsindividuellen) Rahmenhygieneplans ein!

Vielen Dank!

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