Elterninfo 17-2021 – Corona-Testkonzept in der Kindertagesbetreuung

Das Testkonzept für Kinder in den Kindertageseinrichtungen wird fortgesetzt.

Gegen Vorlage eines Berechtigungsscheins erhalten Sie für Ihr/e Kind/er weiterhin kostenlose Selbsttests in den Apotheken für zwei Tests pro Woche. Die Durchführung der Selbsttests ist für die nicht eingeschulten Kinder freiwillig und nicht Voraussetzung für die Zulassung zur Kindertagesbetreuung. Die Kinder werden von den Eltern zuhause getestet. Die Testergebnisse müssen nicht dokumentiert und nicht in der Kindertageseinrichtung vorgelegt werden.

Hinweis: Die Vorgaben für Kinder mit Krankheitssymptomen gelten unverändert. Ein negativer Selbsttest ist bei symptomatischen oder nach Erkrankung genesenen Kindern weiterhin nicht ausreichend für die (Wieder-)Zulassung zur Betreuung.

Folgendes Verteilungsverfahren wurde mit dem Bayer. Apothekerverband (BAV) abgestimmt:

  • Pro Kind können Sie ab dem 1. 09.2021 insgesamt drei Berechtigungsscheine im Abstand von mindestens fünf Wochen in der KiTa abrufen.
  • Mit jedem Berechtigungsschein erhalten Sie in einer Apotheke ihrer Wahl jeweils zehn Selbsttest-Kits für fünf Wochen für das in der Einrichtung betreute Kind.
  • Der Berechtigungsschein besteht aus zwei Teilen: Ein Teil des Berechtigungsscheins verbleibt nach der Abholung der Kits in der Apotheke. Der andere Teil soll von den Eltern nach der Einlösung und Gegenzeichnung in der Apotheke an die KiTa zurückgegeben werden.
  • Der nächste Berechtigungsschein wird erst ausgegeben, wenn der Vorherige an die KiTa zurückgegeben wurde.

Bitte halten Sie unbedingt weiterhin die AHA-Regeln und die Vorgaben des (einrichtungsindividuellen) Rahmenhygieneplans ein!

Vielen Dank!

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