Ersatz der Elternbeiträge auch für April und Mai 2021
Der Ministerrat hat gestern beschlossen, Eltern auch im April und Mai 2021 bei den Elternbeiträgen pauschal zu entlasten.
Anspruch auf die Beitragserstattung haben wieder Eltern, deren Kinder die Kindertageseinrichtung im betreffenden Monat an nicht mehr als fünf Tagen besucht haben (Bagatellregelung). Der Elternbeitrag wird nach Ablauf des betroffenen Monats erstattet.
Testpflicht für Schulkinder
Ab Montag, 19.04.2021, tritt die Testpflicht für Schulkinder in der Kindertagesbetreuung in Kraft. Damit entfällt die Notwendigkeit, dass die Eltern ihre Einwilligung zur Durchführung von Tests in der Kindertageseinrichtung erklären. Das heißt: Eltern, die ihr Kind ohne Bescheinigung eines negativen Tests in den Hort schicken, erklären damit ihr Einverständnis, dass das Kind in der Einrichtung einen Selbsttest durchführt.