Elterninfo 16-2021 – Selbsttests für (nicht eingeschulte) Kinder

Inzwischen sind für jüngere Kinder unter 6 Jahren Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung zugelassen. Für ein sicheres Miteinander in der Kindertagesbetreuung stellt das Land Bayern ab sofort für noch nicht eingeschulte Kinder kostenlose Selbsttests zur Verfügung.

Gegen Vorlage eines Berechtigungsscheins erhalten die Familien kostenlose Selbsttests in den Apotheken für die zweimal wöchentliche Testung der Kinder. Die Durchführung der Selbsttests ist für die nicht eingeschulten Kinder freiwillig und nicht Voraussetzung für die Zulassung zur Kindertagesbetreuung. Die Testung der Kinder wird von den Eltern zuhause vorgenommen. Eine Dokumentation des Testergebnisses bzw. Vorlage in der Kindertageseinrichtung ist nicht erforderlich.

Hinweis: Die Vorgaben für Kinder mit Krankheitssymptomen gelten unverändert fort. Ein negativer Selbsttest ist bei symptomatischen oder nach Erkrankung genesenen Kindern weiterhin nicht ausreichend für die (Wieder-)Zulassung zur Betreuung.

So läuft das Verteilungsverfahren ab:

  • Das Familienministerium hat einen so gen. „Berechtigungsschein“ erstellt, den die Eltern in ihrer KiTa anfordern können.
  • Pro Kind werden max. 2 Berechtigungsscheine im Abstand von 5 Wochen ausgeben.
  • Mit jedem Berechtigungsschein erhalten die Familien in einer Apotheke ihrer Wahl für einen Zeitraum von jeweils fünf Wochen zehn Selbsttest-Kits.
  • Der Berechtigungsschein besteht aus zwei Teilen: Ein Teil des Berechtigungsscheins verbleibt nach der Abholung der Selbsttest-Kits in der Apotheke. Der andere Teil soll von den Eltern nach der Einlösung und Gegenzeichnung in der Apotheke an die KiTa zurückgegeben werden.
    Der zweite Berechtigungsschein wird erst ausgegeben, wenn der erste Berechtigungsschein an die KiTa zurückgegeben wurde.

Für die Schulkinder bleibt es im Hinblick auf die Selbsttests bei dem bereits vertrauten Verfahren.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

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