Elterninfo 15-2021 – Kindertagesbetreuung: Regelungen für nach Deutschland Einreisende – Rückkehr in die KiTas/Horte

Regelungen für nach Deutschland Einreisende - Rückkehr in die KiTas/Horte

Bitte beachten Sie folgende, vom RKI veröffentlichten Regelungen:

Wenn Sie aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und sich innerhalb von
10 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind Sie grundsätzlich ver-
pflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in Ihre eigene Häuslichkeit oder
eine andere geeignete Unterkunft zu begeben sowie sich für einen Zeitraum von 10 Tagen nach
Ihrer Einreise ständig dort aufzuhalten (Quarantäne). Wenn Sie den Nachweis einer vollständi-
gen Impfung gegen COVID-19, einen Genesenennachweis oder einen Testnachweis über das
Einreiseportal der Bundesrepublik unter https://www.einreiseanmeldung.de übermitteln, en-
det die Quarantäne vorzeitig.

Nach Voraufenthalt in Hochinzidenzgebieten können Sie eine Testung frühestens fünf Tage nach Einreise vornehmen lassen.

Nach Aufenthalt in Virusvariantengebieten dauert die Quarantäne 14 Tage und eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist nicht möglich.

Die Liste der Risiko-, Hochinzidenz- und Virusvariantengebiete finden Sie auf
https://www.rki.de/risikogebiete.

Vielen Dank!

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