Elterninfo 13-2021 – Änderungen für Schulkinder ab 10.05.2021

Kindertagesbetreuung: Änderungen für Schulkinder ab 10.05.2021

Schulkinder, die einen Hort oder eine Schulkindgruppe in einem Kinderhaus besuchen, dürfen diese/n ab dem 10. Mai 2021 regulär besuchen, solange sich die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis ERH unter 165 befindet. Dies gilt unabhängig davon, ob das Kind Wechsel- oder Präsenzunterricht hat und gilt auch für die Ferienbetreuung in den Pfingstferien.

Aber: Überschreitet die 7-Tage-Inzidenz an 3 aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 165, findet ab dem übernächsten Tag wieder Bedarfsbetreuung statt.

Die Testpflicht bleibt weiterhin bestehen.

Bitte halten Sie unbedingt die AHA-Regeln und die Vorgaben des (einrichtungsindividuellen) Rahmenhygieneplans ein!

Vielen Dank!

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