Aktuell gelten folgende Regelungen für Kinder mit leichten und schweren Krankheitssymptomen:
Kranke Kinder dürfen die Kinderbetreuungseinrichtung grundsätzlich nicht besuchen.
Ein Besuch in der Kindertagesbetreuung ist möglich bei:
o Schnupfen oder Husten aufgrund einer Allergie, o verstopfte Nasenatmung (ohne Fieber), o gelegentlichem Husten, o Halskratzen oder Räuspern, o kurzzeitigem Naselaufen (z. B. beim Wechsel vom Außen in den Innenbereich).
Diese Reaktionen lassen nicht auf eine Coronavirus-Infektion schließen.
Ein Besuch in der Kindertagesbetreuung ist auch möglich bei:
o leichten Krankheitssymptomen, wenn ein negativer Corona-Test vorgelegt wird.
Ein Besuch in der Kindertagesbetreuung ist nach einer Erkrankung des Kindes wieder möglich, wenn:
o das Kind nur leichte Symptome hatte und wieder gesund ist, ein Corona-Test ist nicht notwendig; o das Kind krank war und wieder gesund ist oder nur noch leichte Krankheitssymptome aufweist. Hier ist ein negativer Corona-Test notwendig.
Bitte beachten Sie auch die Vorgaben des Rahmenhygieneplans und setzen diese weiterhin konsequent um!