Elterninfo 20-2021 – Testnachweispflicht ab dem 10.01.2022

Elterninfo 20-2021 – Testnachweispflicht ab dem 10.01.2022

Informationen zum Coronavirus (SARS-CoV-2): Testnachweispflicht ab dem 10.01.2022 Ab 10.01.2022 gilt für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr die Testnachweispflicht, verankert in der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verankert (§ 13 Abs. 2 Satz 1). Danach dürfen Kinder in ihrer Kindertageseinrichtung nur betreut werden, wenn ihre Personensorgeberechtigten drei Mal wöchentlich einen Nachweis erbringen, dass bei ihrem Kind ein Test auf das Coronavirus mit negativem Ergebnis vorgenommen wurde. Wie und wann wird

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Kinderhort 2 an der Carl-Platz-Schule: „Ab ins Beet – wir im Einklang mit der Natur“

Kinderhort 2 an der Carl-Platz-Schule: „Ab ins Beet – wir im Einklang mit der Natur“

Seit der Eröffnung des Katholischen Kinderhorts 2 an der Carl-Platz-Schule im September 2015 ist – neben der Vermittlung christlicher Werte – die Förderung der Selbstständigkeit der Kinder ein Hauptziel. Mit der Idee, dass der Mensch die Schöpfung bebauen und pflegen soll, gab es in der Vergangenheit bereits Projekte wie beispielsweise den Bau eines Hochbeetes und dessen Bepflanzung bis zur erfolgreichen Ernte. Im Sommer 2021 äußerten die Kinder und das Personal

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Katholische KiTas machen sich fit für die digitale Bildung von und mit Kindern

Katholische KiTas machen sich fit für die digitale Bildung von und mit Kindern

Im September 2021 startete die Qualifizierungskampagne „Startchance kita.digital“ des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) in Kooperation mit dem ZMF – Zentrum für Medienkompetenz in der Frühpädagogik und dem JFF – Institut für Medienpädagogik, an der die katholische Kindertagesstätte St. Martin, das katholische Kinderhaus Don Bosco sowie die beiden Horte an der Carl-Platz-Schule teilnehmen. Aus jeder Einrichtung nehmen zwei pädagogisch Mitarbeitende teil, die dafür eignes mit iPads ausgestattet

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Elterninfo 09-2021 – Einführung der Testpflicht für Schulkinder in der Kindertagesbetreuung

Elterninfo 09-2021 – Einführung der Testpflicht für Schulkinder in der Kindertagesbetreuung

Einführung der Testpflicht für Schulkinder in der Kindertagesbetreuung Das StMAS hat mit dem 413. Newsletter mitgeteilt, dass ab sofort nur noch Schulkinder mit negativem Testnachweis in den Kindertageseinrichtungen betreut werden dürfen. Erfolgte die Testung bereits in der Schule (Teilnahme am Präsenzunterricht bzw. in der Notbetreuung), kann ein Schulkind ohne zusätzlichen Nachweis bzw. Selbsttest im Hort/der Schulkindbetreuung betreut werden. Kinder, die am Distanzunterricht teilnehmen, müssen vor der Betreuung im Hort/in der

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