Wichtige Informationen zur Platzvergabe in unseren Einrichtungen

  • Die Platzvergabe für die Aufnahme in einen Kindergarten erfolgt vorrangig nach dem Geburtsdatum, in die Kinderkrippe nach dem Anmeldedatum.
  • Anmeldeschluss ist der 31.01. eines Jahres für die Aufnahme am 01.09. des gleichen Jahres. Generell erfolgt die Aufnahme in eine KiTa zum 01.09. eines Jahres.
  • Anmeldungen, die nach dem 31.01. eines Jahres eingehen, werden bei der Aufnahme ab 01.09. des gleichen Jahres nicht berücksichtigt. Ausnahme hiervon besteht bei unterjährigen bzw. nach dem Anmeldeschluss erfolgten Zuzügen.
  • Es werden nur vollständig und leserlich ausgefüllte Anmeldungen bei der Platzvergabe berücksichtigt. 
  • Es besteht kein Anspruch auf die Aufnahme in die “Wunsch-KiTa”, geben Sie daher bitte mind. 2 Alternativen an.
  • 30 Minuten einfache Wegezeit zwischen Wohnung und KiTa sind lt. Sozialministerium des Freistaats Bayern zumutbar.
  • Ein Anspruch auf die Aufnahme des Kindes in der Kindertagesstätte entsteht erst mit Abschluss eines Betreuungsvertrags zwischen Eltern/Personensorgeberechtigten und Träger der Einrichtung.
  • Eine zwingende Aufnahme von Geschwisterkindern in der selben Einrichtung kann nicht gewährleistet werden.
  • Lehnen Eltern mit Wohnsitz in Herzogenaurach einen angebotenen Kita-Platz ab 01.09. eines Jahres ab, bleibt das Kind als Nachrücker auf der Warteliste ohne Zusage für die Aufnahme zum gewünschten Aufnahmedatum.
  • Bitte stellen Sie Kontaktaufnahme per E-Mail sicher. 
  • Es werden KEINE Absagen verschickt. Bei Nicht-Aufnahme des Kindes in die KiTa zum gewünschten Aufnahmetermin bleibt Ihr Kind automatisch auf der gemeinsamen Warteliste für die katholischen Kindertagesstätten.
  • Bitte teilen Sie uns umgehend mit, wenn Sie den angemeldeten Betreuungsplatz nicht mehr brauchen!
  • Kinder mit einem Wohnsitz außerhalb von Herzogenaurach werden nachrangig berücksichtigt.