Inklusion/Frühförderung/Kinderärzte/Heilpädagogin

Die Vereinten Nationen haben im Jahr 2008 beschlossen, dass die Rechte von Menschen mit Behinderung als Auftrag an die gesamte Gesellschaft eines Landes anzusehen sind. Gemäß Art. 1 der UN-Konvention sieht vor, dass alle Bürger eines Landes gleicher Maßen und gleichberechtigt am Leben teilhaben können. Die Inklusion eines jeden Menschen ist somit zur Aufgabe der gesamten Gesellschaft geworden.

Diesem Auftrag kommen alle Kindertagesstätten des Seelsorgebereichs Aurach-Seebachgrund nach, indem behinderte und nicht behinderte Kinder unvoreingenommen aufgenommen werden. Um allen Ansprüchen in der täglichen Arbeit gerecht zu werden, arbeiten die KiTas daher eng mit Fachdiensten wie der interdisziplinären Frühförderung oder selbstständigen Heilpädagogen (m/w/d) und natürlich den behandelnden Kinderärzten zusammen.

Grundschulen

Der Übergang vom Kindergarten in die erste Klasse der Grundschule stellt einen Meilenstein im Leben eines Kindes und seiner Eltern dar. Neben all dem Stolz, den Vorschulkinder haben, bald ein Schulkind zu sein, gesellt sich vor allem Unsicherheit.

Die pädagogische Forschung rückt daher die Übergangsgestaltung stärker in den Fokus der Bildungspolitik. Um diesen so gen. Transitionsprozess erfolgreich gestalten zu können, bedarf es einiger Parameter:

  • Kooperation KiTa und Grundschule, z.B. Vorkurs Deutsch
  • Gestaltung von Portfolios
  • Beteiligung der Eltern.

In den katholischen Kindertagesstätten herrscht ein regelmäßiger Austausch mit den Lehrern und Lehrerinnen der zuständigen Grundschulen

  • Carl-Platz-Grundschule
  • Erich-Kästner-Förderschule (DFK)
  • Grundschule am Burgstaller Weg
  • Cuntz-Reyther-Grundschule Niederndorf.

Jugendamt des Landkreises Erlangen-Höchstadt

Mit dem Jugendamt arbeiten die kath. KiTas bei unterschiedlichen Themenstellungen eng zusammen:

Zusammenarbeit mit der Kindertagesstättenaufsicht:
– Erteilung einer Betriebserlaubnis
– rechtlicher Betrieb der KiTas
– turnusmäßige Begehungen zur Sicherstellung der Sicherheit in der KiTa
– Einhaltung der Anforderungen an Personal und Sachausstattung
– Einhaltung des Schutzauftrags

Zusammenarbeit mit der wirtschaftlichen Jugendhilfe:
– Übernahme der KiTa-Gebühren
– Teilhabe am gemeinschaftlichen Mittagessen in der KiTa

Zusammenarbeit mit der Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstelle:
– Gespräche bei belastenden oder Konfliktsituationen in der Familie
– Trennungssituationen der Eltern
– Erziehungsfragen
– Kindeswohlgefährdung

Unfallversicherung/Berufsgenossenschaft

Kinder sind während der Betreuung bei der Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB) gesetzlich unfallversichert.

Die Beschäftigten in den KiTas sind gesetzlich unfallversichert bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege (BGW).

Beide Unfallversicherungsträger haben die Aufgabe, für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen, z.B. Bereitstellung von Erste-Hilfe-Material und Ausbildung des pädagogischen Personals in Erster Hilfe.

Verbände/Unternehmen/Stiftungen

Die Zusammenarbeit mit Verbänden, Unternehmen und Stiftungen erfolgt i.d.R. Projektbezogen. Bspw. nimmt das pädagogische Personal ständig zu den unterschiedlichsten Themen an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen teil oder es finden themenbezogene Inhouse-Schulungen statt.

Politische Gemeinde

Zuständig für eine ausreichende und rechtzeitige Bereitstellung von Betreuungsplätzen sind die politischen Kommunen. Diese ermitteln i.d.R. mit Elternbefragungen die erforderlichen Betreuungsbedarfe und -bedürfnisse.

Die Gemeinden sollen dabei den Subsidaritätsgrundsatz gem. §4 SGB VIII sowie Art. 4 (3) BayKiBiG beachten und die Betriebsträgerschaften von Kindertageseinrichtungen geeignete freigemeinnützige Träger, z.B. Kirchenstiftungen, übergeben.

Sowohl die Stadtverwaltung Herzogenaurach wie auch die Gemeindeverwaltung Hessdorf und die Marktverwaltung Weisendorf stehen daher in engem Kontakt und ständigem Austausch mit den Kath. Kirchenstiftungen, um die Betreuungslandschaft vor Ort den Bedürfnissen und Bedarfen optimal anzupassen.

Kirchengemeinden

Die kath. KiTas pflegen eine sehr enge Freundschaft mit den jeweiligen Kirchenstiftungen und beteiligen sich am pastoralen Leben in den Gemeinden. Dies geschieht bspw. durch

– die Feier von religiösen Festen mit pastoraler Unterstützung
– die Feier von (Klein-)Kindergottesdiensten in den KiTas oder in der Kirche
– die Beteiligung des Personals und der Kinder bei Pfarrfesten und sonst. Festivitäten
– gemeinsame Aktionen mit Gruppierungen der Pfarrgemeinde, z.B. dem Seniorenkreis
– regelmäßige Planungsgespräche mit den Pastoral- und Gemeindereferenten

Vereine

Vereine gelten als Brückenbauer zwischen den Menschen und übernehmen eine wichtige Integrations- und Sozialisationsfunktion. Sie erschaffen Räume des sozialen Miteinanders, in denen sich Menschen begegnen können und ihre Interessen teilen können, ganz unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht oder Schichtzugehörigkeit. Vor allem in kleineren Gemeinden tragen Vereine zur Förderung des Gemeinwesens und dem Erhalt von Traditionen bei.

Auch im Seelsorgebereich Aurach-Seebachgrund gibt es zahlreiche Vereine, mit denen die kath. KiTas verbunden sind und gemeinsame Aktionen durchführen. Bspw. bietet die Turnerschaft Herzogenaurach den Kindern des Kinderhorts II ein wöchentliches Lauftraining an. Die Krippenfreunde Herzogenaurach bauen in der Vorweihnachtszeit mit den Kinder der KiTas Krippen und die dazu benötigten Figuren.